Geldforderungen und Forderungen auf Sicherheitsleistungen werden auf dem Wege der Schuldbetreibung durchgesetzt. Das betreffende Verfahren ist im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) im Einzelnen geregelt.
Nützliche Informationen und Online-Hilfsmittel, etwa um ein Betreibungsbegehren auszufüllen, einen Betreibungsregisterauszug zu bestellen oder das zuständige Betreibungsamt zu ermitteln, sowie Fachinformation zum Betreibungswesen finden Sie unter
Dokumentation
Rechtliche Grundlagen
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SchKG
(SR 281.1)
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Letzte Änderung 01.09.2014
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